Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für den Vertragsabschluss bei Online Bestellungen beachten Sie die Rechtlichen Hinweise.

Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen der Firma AMTech Pupilknowlogy GmbH, 69221 Dossenheim (Stand 1.8.2007)

  1. Geltung

    Dem Verkauf unserer Waren und sonstigen Leistungen liegen ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen zugrunde. Die Vornahme der Lieferung durch uns bedeutet keine Anerkennung abweichender Bedingungen des Bestellers. Der Geltung abweichender Bedingungen des Bestellers wird ausdrücklich widersprochen. Spätestens bei der Annahme unserer Ware oder sonstigen Leistungen gelten unsere Geschäftsbedingungen, selbst im Falle seines vorangegangenen Widerspruchs, als vorbehaltlos angenommen. Abweichungen von den Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer vorherigen schriftlichen Einwilligung für jeden einzelnen Vertrag.
  2. Angebot und Annahme

    Alle unsere Angebote sind freibleibend. Sämtliche Aufträge, auch die mündlich oder telefonisch erteilten, gelten erst durch unsere schriftliche Bestätigung als angenommen. Die Vereinbarung besonderer Verkaufsbedingungen durch unsere Vertreter ist für uns erst nach schriftlicher Bestätigung bindend.
  3. Preise

    Maßgebend sind die am Tag der Lieferung gültigen Preise in Euro zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern keine abweichende Preisvereinbarung getroffen worden ist. Die Preise verstehen sich ab Lieferort Dossenheim ausschließlich Porto und Verpackung.
  4. Versand und Gefahrübergang

    Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers, dem – auch im Falle frachtfreier Lieferung – die Ware geliefert ist, sobald sie der Bahn, Post oder einem sonstigen Transportbeauftragten übergeben worden ist. Alle Reklamationen wegen beschädigter Ware oder Verlust sind daher sofort beim abliefernden Transportunternehmen anzubringen. Die Versicherung des Transports ist Sache des Bestellers und wird auf Wunsch des Bestellers auf dessen Kosten von uns sichergestellt. Wird der Versand verzögert, ohne dass dies der Verkäufer zu vertreten hat, lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Bestellers. In diesem Falle steht die Anzeige der Versandbereitschaft seitens des Verkäufers dem Versand gleich.
  5. Lieferung

    Die in unseren Angeboten bzw. Auftragsbestätigungen genannten Liefertermine bezeichnen regelmäßig das voraussichtliche Lieferdatum. Bei Nichteinhaltung einer darüber hinaus auf Anfrage ausdrücklich schriftlich zugesagten Lieferfrist ist der Besteller berechtigt, nach schriftlicher Ablehnungsandrohung unter gleichzeitiger Setzung einer angemessene Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Weitere Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, sofern die Verzögerungen vom Verkäufer nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden sind. Der Besteller hat kein Rücktrittsrecht, wenn die Lieferung durch einen vom ihm zu vertretenden Umstand verzögert wird. Von uns nicht zu vertretende Umstände oder Ereignisse, welche die Lieferung unmöglich machen oder unzumutbar erschweren, befreien uns, auch wenn sie bei unseren Vorlieferanten eintreten, für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit von der Lieferverpflichtung. Wird die Behinderung voraussichtlich nicht in angemessener Zeit beendet sein, sind wir berechtigt, ohne eine Verpflichtung zur Nachlieferung vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
  6. Zahlungsbedingungen

    Mangels anderer Vereinbarung wird die Zahlung mit der Übergabe der Produkte zum Versand fällig. Bei Bezahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum sind 2 % Skonto abzugsfähig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Betrages zu unserer vorbehaltlosen Verfügung an. Schecks nehmen wir nur erfüllungshalber an. Zahlungen durch Wechsel sind ausgeschlossen. Bei Verzug sind vorbehaltlich der Geltendmachung weiteren Schadens Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem banküblichen Kontokorrentzinssatz zu leisten. Befindet sich der Besteller in Zahlungsverzug oder entstehen begründete Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit, sind wir befugt, alle Forderungen gegen ihn sofort fällig zu stellen und / oder Sicherheitsleistungen auch schon vor Belieferung zu verlangen, noch ausstehende Lieferungen ganz oder teilweise zurückzuhalten oder von den bestehenden Verträgen zurückzutreten. Wir behalten uns das Recht vor, Teillieferungen vorzunehmen und dementsprechend Teilrechnungen zu erstellen. Der Besteller kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder nur wegen solcher Ansprüche ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
  7. Eigentumsvorbehalt

    Die Waren bleiben unser Eigentum bis zur Bezahlung sämtlicher Forderungen gegen den Besteller aus der gemeinsamen Geschäftsverbindung. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. Macht der Verkäufer von diesem Recht Gebrauch, so liegt unbeschadet anderer zwingender Gesetzesbestimmung nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn dies ausdrücklich durch den Verkäufer erklärt wird. Der Käufer ist auf Verlangen des Verkäufers verpflichtet, die Ware an den Verkäufer auf seine eigenen Kosten und auf seine eigene Gefahr zurückzusenden, wenn er mit mehr als 20 % des Rechnungsbetrages in Verzug ist. Der Käufer hat die Pflicht, während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes den Liefergegenstand in ordnungsgemäßem Zustand zu halten. Der Käufer ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt an den Verkäufer jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des zwischen uns und dem Käufer vereinbarten Kaufpreises incl. MWSt ab, die dem Käufer aus der Weiterveräußerung erwachsen und zwar unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder nach Bearbeitung weiterverkauft werden. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Käufer nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht im Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, können wir verlangen, dass der Käufer die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner ( Dritten) die Abtretung mitteilt. Wird die Ware mit anderen Gegenständen verbunden, so erwirbt der Verkäufer Miteigentum an neuen Sache im Verhältnis des Wertes seiner Ware zu den anderen Gegenständen zur Zeit der Verbindung. Ist bei der Verbindung eine andere Ware als Hauptsache anzusehen, so gilt als vereinbart, dass der Käufer dem Verkäufer, soweit ihm die neue Sache gehört, daran Miteigentum im Verhältnis des Wertes der Ware zum Wert der neuen Ware einräumt. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung von Waren, die ganz oder zum Teil unter diesem verlängerten Eigentumsvorbehalt stehen, ist dem Besteller untersagt. Von einer Pfändung oder sonstigen Beeinträchtigung der Rechte des Verkäufers hat der Käufer unverzüglich dem Verkäufer Mitteilung zu machen und alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. Dritte sind auf unser Eigentum hinzuweisen.
  8. Gewährleistung

    AMTech GmbH gewährleistet dem Käufer die einwandfreie Beschaffenheit und Tauglichkeit seiner Produkte im Rahmen seiner technischen Spezifikationen. Für nachweisbar von uns zu vertretende Mängel leisten wir durch Ersatz oder Reparatur der schadhaften Teile Gewähr. Rechte auf Wandelung oder Minderung stehen dem Käufer nur nach zweimaligem Fehlschlagen oder Nachbesserung oder Ersatzlieferung oder bei unangemessener Verzögerung derselben zu. Die Haftung für direkte und indirekte weitere Schäden sind soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Die Gewährleistung erlischt wenn, der Käufer keine Original AMTech Pupilknowlogy GmbH-Ersatzteile verwendet oder den Mangel selbst behebt. Der Käufer ist verpflichtet, die Lieferung unmittelbar beim Empfang auf Vollständigkeit und Transportschäden zu prüfen. Derartige Mängel sind unverzüglich schriftlich zu rügen und Beweise sicherzustellen. Mängel der Produkte sind nach Bekanntwerden ohne Verzug schriftlich zu rügen. Der Käufer kann sich auf diese Gewährleistungsbedingungen nur berufen, wenn er nachweist, dass die Mängel trotz sachgemäßer Montage und Benutzung entstanden sind. Die Gewährleistungsdauer beträgt 12 Monate ab Inbetriebsetzung beim Endverbraucher, längstens aber 18 Monate ab Absendung bei AMTech Pupilknowlogy GmbH. Für die als Gewährleistung gelieferten Ersatzteile oder instandgesetzten Teile gelten die gleichen Gewährleistungsbedingungen wie für den ursprünglichen Liefergegenstand. Die Gewährleistungsfrist für die als Gewährleistung gelieferten Ersatzteile oder instandgesetzten Teile endet wie die Frist der ursprünglich gelieferten Teile.
  9. Haftungsbeschränkung

    Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns wie auch gegen unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder eine schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ( Kardinalspflichten) vorliegt. Im übrigen sind Schadensersatzansprüche gegen uns der Höhe nach beschränkt auf den Rechnungsbetrag der Lieferung, aus der der Anspruch hergeleitet wird.
  10. Software

    Enthalten die gelieferten Produkte Software, so wird für jedes einzelne Produkt mit der Lieferung dem Käufer eine Lizenz zur Benutzung der Software zusammen mit diesem Produkt und für dessen Lebensdauer eingeräumt. Jedes reverse engineering von Software sowie deren Veränderung oder Entfernung aus dem Produkt bleiben untersagt.
  11. Sicherheitshinweise

    Der Käufer verpflichtet sich, den Liefergegenstand nur im Rahmen des in der Bedienungsanleitung beschriebenen bestimmungsgemäßen Gebrauchs einzusetzen und seine Käufer oder Hilfspersonen in Gebrauch und Bedienung des unveränderten und vollständigen Liefergegenstandes sorgfältig zu instruieren. Der Käufer verpflichtet sich ferner, AMTech Pupilknowlogy GmbH auf Wunsch Auskunft über seine Betriebserfahrungen mit dem Liefergegenstand zu geben.
  12. Gerichtsstand und anwendbares Recht

    Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand ist 69221 Dossenheim. Die vertraglichen Beziehungen unterliegen ausschließlich deutschem Recht.